Wahrheitsbewegung

 

Ist das Grundgesetz gültig?

 

 

 

Die Verschwörungstheorie über die Ungültigkeit des Grundgesetzes

In den Verträgen der Westalliierten mit dem deutschen Staat kommt es häufig vor, dass man es bewußt im Unklaren läßt, was gemeint ist.

Mal spricht man von „Deutschland“, mal von der „Bundesrepublik Deutschland“ ein anderes mal von „vereintes Deutschland“ oder „Vereintes Deutschland“ oder „Deutschland als Ganzes“. Die Alliierten haben keine einheitliche Sprachreglung und die deutschen Behörden leider auch nicht.

Anbei einige Dokumente, wie der „2+4 Vertrag“, der Einigungsvertrag und das Grundgesetz von 1949.

Ich persönlich habe keinen Standpunkt zu dem Thema ob das GG gültig ist oder nicht, ich weiß nur dass ich keinen Vorteil davon hätte, wenn es ungültig wäre.

 

Die Verschwörungstheoretiker meinen nun:

Seit dem Einigungsvertrag im September 1990 gilt das Grundgesetz in Westdeutschland nicht mehr.

Im Grundgesetz von 1949 steht über dem Artikel 23 in der Fassung von 1949 über jenem Artikel als Überschrift „Geltungsbereich“ und aufgeführt waren die Bundesländer Westdeutschlands.

Beim Einigungsvertrag im Jahre 1990 steht im Artikel Eins:

Mit dem Wirksam werden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland. Für die Bildung und die Grenzen dieser Länder untereinander sind die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 – Ländereinführungsgesetz – (Gesetzblatt 1 Nr. 51 Seite 995) gemäß Anlage 2 maßgebend.

Im Artikel 3 steht, Inkrafttreten des Grundgesetzes:

Mit dem Wirksam werden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil 3, Gliederungsnummer 100 Strich 1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBl. Eins, Seite 1481) in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

Dann kommt der Artikel 4 und dort steht dann unter Punkt 2, der Artikel 23 wird aufgehoben.

Und jener Artikel 23 legt eben leider den Geltungsbereich des Grundgesetzes fest.

Die Bundesrepublik Deutschland hatte vom 23. Mai 1949 bis zum 23. September 1990 einen alten Artikel 23 mit der Überschrift Geltungsbereich dieses Grundgesetzes. Nach dem Beitritt der 5 jungen Bundesländer wurde dann wie es im Artikel 3 des Einigungsvertrages im letzten Halbsatz heißt, ich zitiere:

Nach dem Beitritt der 5 jungen Bundesländer solle dort das Grundgesetz gelten, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen, soweit dort nichts anderes bestimmt ist.

In Artikel 4 wurde leider etwas anderes bestimmt als in den 3 vorhergehenden Artikeln, dort wurde der Artikel 23 und der Geltungsbereich des Grundgesetzes aufgehoben.

Die 5 jungen Bundesländer wurden nach einem Gesetz der DDR Volkskammer vom Juli 1990 leider auch erst zum 15. Oktober 1990 gegründet.

Ende der Aussagen der Verschwörungstheoretiker.

Anschließend die Vertragstexte im PDF Format.

Wer nach Sichtung der Unterlagen zu dem Ergebnis kommt, dass der Staat „Vereintes Deutschland“ real vorhanden sein sollte und es dennoch nicht der Fall ist, der darf weiterhin feststellen, dass die Deutsche Einheit nicht vollendet ist, da nur Mittel- und Westdeutschland am 3. Oktober 1990 eine Widervereinigung vollzogen haben und die deutschen Ostgebiete östlich von Oder und Neisse fehlen noch.
CDU und SPD haben in den 1960er Jahren auch noch auf Plakaten darauf hingewiesen, dass sie niemals auf die Ostgebiete verzichten werden.

Art 116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(Zitatende)

Die Grenzen des Deutschen Reichs sind auch heute noch interessant.

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